Tierhalter-Haftpflichtversicherung – wer braucht sie unbedingt, wann ist sie sinnvoll?

Auf Grund einer Tierhaltung können Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Tierhalter entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt ihn davor im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Diese Versicherung ist in erster Linie für Hundehalter und Pferdebesitzer wichtig, denn die Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Schäden nicht auf.

Davonlaufende Tiere können z. B. Verkehrsunfälle verursachen, für die dann der Tierhalter haftbar gemacht werden kann. Ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung bekommt man dann echte Probleme...

Hundehaftpflichtversicherung und Landeshundegesetz

Jedes Bundesland in Deutschland hat ein eigenes Landeshundegesetz, in dem unter anderem auch die Versicherungspflicht geregelt ist. In NRW beispielsweise regelt das Landeshundegesetz, dass jeder Hund ab einer Körperhöhe von 40 cm oder einem Gewicht größer als 20 kg (die sogenannte 40/20-Regelung) haftpflichtversichert sein muss. Der zukünftige Hundehalter sollte sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren.

Grundsätzlich ist es aber unabhängig vom Landeshundegesetz dringend empfehlenswert, auch für kleinere Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, denn natürlich können kleine Hunde ebenfalls schwere Verkehrsunfälle verursachen.

Versicherungstarife vergleichen

Es gibt viele verschiedene Anbieter und noch mehr Tarife. Hier sollte man in Ruhe die Angebote prüfen und vergleichen, um das passende zu finden.